FG Münster, Urteil vom 17.02.2011 - Aktenzeichen 3 K 4815/08
DRsp Nr. 2011/11280
Abfindung aufgrund Erbschaftsvertrag
1. Eine Abfindung, die der Steuerpflichtige aufgrund eines Erbschaftsvertrages mit seinen Geschwistern für den Verzicht auf die Geltendmachung seines Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsanspruchs nach dem Tod der Mutter erhält, stellt eine freigiebige Zuwendung der Geschwister an den Steuerpflichtigen i.S.v. § 7 Abs. 1ErbStG dar.2. Die Steuerklasse richtet sich in diesem Fall nach dem Verhältnis des Verzichtenden zum künftigen Erblasser.