Abgrenzung ehebedingter Zuwendungen von einer Schenkung
BGH, Urteil vom 17.02.1993 - Aktenzeichen XII ZR 232/91
DRsp Nr. 1994/3717
Abgrenzung ehebedingter Zuwendungen von einer Schenkung
Zur Frage der Abgrenzung der ehebedingten (unbenannten) Zuwendung von der Schenkung, insbesondere unter Berücksichtigung des Umstandes, daß die Eheleute zum Zeitpunkt der Vornahme des Geschäfts bereits seit ca. 25 Jahren getrennt gelebt haben.Zur Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine notarielle Vereinbarung über die Veräußerung eines Grundstückes, die nach langjähriger Trennung zwischen Eheleuten geschlossen worden ist, wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage anzupassen ist.