BFH - Beschluß vom 18.03.1999
IV B 58/97
Normen:
EStG § 4 Abs. 4 ;
Fundstellen:
BFH/NV 1999, 1208
ZEV 1999, 366

Ablösung eines Nießbrauchs

BFH, Beschluß vom 18.03.1999 - Aktenzeichen IV B 58/97

DRsp Nr. 1999/6185

Ablösung eines Nießbrauchs

Hat ein Kl. ein Grundstück unbelastet von seiner Frau übernommen und von Anfang an selbst genutzt und wurde ein Nießbrauch zugunsten des Sohnes mangels Eintragung nie wirksam noch wurde er tatsächlich ausgeübt, ist eine zu AK führende Ablösung eines Nießbrauchsrechts nicht gegeben. Eine Abweichung von den BFH-Urt. v. 21.07.1992 - IX R 72/90 und IX R 14/89 ist daher nicht gegeben.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 4 ;

Gründe: