I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Alleinerbe seiner im Mai 1999 verstorbenen Mutter (M). Diese hatte ihm im August 1993 ein bebautes Grundstück mit einem Einheitswert von 250 500 DM schenkweise übertragen und sich dabei den lebenslänglichen Nießbrauch vorbehalten. Im August 1997 ist dieser gegen Zahlung von 750 000 DM abgelöst worden. Die Zahlungspflicht hatten der Kläger und seine Ehefrau übernommen. M verwendete das Geld überwiegend zur Tilgung der auf dem Grundstück abgesicherten Kredite; diese Schulden waren vom Kläger bei der Übertragung des Grundstücks im Jahr 1993 nicht übernommen worden.
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