Auf die Berufung der Klägerin wird das am 09. Dezember 2014 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des LG Arnsberg abgeändert:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Erbengemeinschaft nach dem am xx.xx.2011 verstorbenen Herrn H, bestehend aus
a)der Klägerin,
b)Herrn H3, ##### B2,
c)Frau H2, A C1-x, ##### B2,
d)Frau B, I-Straße, ##### B2,
ein Schmerzensgeld in Höhe von 5.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über den Basiszinssatz seit dem 16.03.2013 zu zahlen;
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