Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 4. wird der Beschluss des Amtsgerichts - Nachlassgericht - Weiden i.d.OPf. vom 5. Oktober 2021, Az.
Von der Erhebung von Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren wird abgesehen.
Außergerichtliche Kosten werden für das Beschwerdeverfahren nicht erstattet.
I.
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