I. Die Erblasserin ist im Alter von 83 Jahren verstorben. Die Beteiligten zu 1 bis 3 sind die einzigen Abkömmlinge aus ihrer ersten, durch Scheidung aufgelösten Ehe. Ihr zweiter Ehemann ist vorverstorben. Diese Ehe der Erblasserin blieb kinderlos. Der Nachlaß besteht im wesentlichen aus einem - nach den Feststellungen des Nachlaßgerichts erheblich belasteten - Grundstück.
Mit Vertrag vom 14.12.1978 hatte die Erblasserin 1/10 ihres Grundstücks zum Preis von 50.000 DM an die Beteiligte zu 2 verkauft. Weitere 7/30 verkaufte sie ihr mit Vertrag vom 11.9.1981 zum Preis von 200.000 DM.
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