OLG München - Beschluss vom 23.05.2018
34 Wx 385/17
Normen:
GBO § 22 Abs. 1; GBO § 29 Abs. 1;
Fundstellen:
ZEV 2018, 666
Vorinstanzen:
AG Rosenheim, vom 06.10.2017

Anforderungen an den Nachweis der Geltendmachung des Pflichtteils gegenüber dem Grundbuchamt

OLG München, Beschluss vom 23.05.2018 - Aktenzeichen 34 Wx 385/17

DRsp Nr. 2018/6708

Anforderungen an den Nachweis der Geltendmachung des Pflichtteils gegenüber dem Grundbuchamt

Im Grundbuchberichtigungsverfahren kann der Nachweis, dass ein Pflichtteilsberechtigter seinen Pflichtteilsanspruch tatsächlich geltend gemacht hat, durch Vorlage der Klageschrift mit Eingangsstempel des Gerichts und des Urteils jeweils in notariell beglaubigter Abschrift hinreichend geführt sein.

Tenor

Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1 wird der Beschluss des Amtsgerichts Rosenheim - Grundbuchamt - vom 6. Oktober 2017 aufgehoben, soweit darin der Antrag auf Löschung des Nacherbenvermerks zu Gunsten von XXX XXX zurückgewiesen wurde, und das Grundbuchamt angewiesen, den Nacherbenvermerk in Abteilung II lfd. Nr. 7 des Grundbuchs von XXX XXX, XXX XXX, soweit er den Beteiligten zu 2 betrifft, zu löschen.

Normenkette:

GBO § 22 Abs. 1; GBO § 29 Abs. 1;

Gründe

I.

Die Beteiligte zu 1 ist im Grundbuch aufgrund Erbeinsetzung als Eigentümerin von Grundbesitz eingetragen. Der Erbschaft lag ein in notariell beglaubigter Kopie vorliegendes, öffentliches Testament vom 7.7.1986 zugrunde, in der die Erblasserin den Wunsch äußerte, dass ihr Vermögen auf die Dauer von 20 Jahren nicht veräußert wird. Die bei Eintragung vom Grundbuchamt erholte Kopie der Eröffnungsniederschrift befindet sich noch in den Grundakten.