Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Beschwerdewert: 1.000 EURO.
I.
Als Eigentümer des Eingangs bezeichneten Grundbesitzes ist im Grundbuch noch eingetragen der am XX. August 2016 verstorbene Ehemann der Antragstellerin A (im Folgenden: Erblasser).
Die Antragstellerin beantragte am 2. September 2016 ihre Eintragung als neue Eigentümerin unter Bezugnahme auf das von ihr gemeinsam mit dem Erblasser am 13. Februar 2012 errichtete notarielle Testament (UR-Nr. .../12 des Notars B in Stadt1). In diesem Testament, auf dessen Inhalt wegen der Einzelheiten Bezug genommen wird, hatte der Erblasser die Antragstellerin zu seiner nicht befreiten Vorerbin und die Töchter C und D sowie die Enkelkinder E und F zu Nacherben zu gleichen Teilen bestimmt.
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