Anforderungen an den Nachweis der Unrichtigkeit des Grundbuchs hinsichtlich einer einen bedingten Rückübertragungsanspruch sichernden VormerkungZulässigkeit einer Zwischenverfügung im Grundbuchberichtigungsverfahren
OLG München, Beschluss vom 17.10.2016 - Aktenzeichen 34 Wx 208/16
DRsp Nr. 2016/17185
Anforderungen an den Nachweis der Unrichtigkeit des Grundbuchs hinsichtlich einer einen bedingten Rückübertragungsanspruch sichernden VormerkungZulässigkeit einer Zwischenverfügung im Grundbuchberichtigungsverfahren
GBO § 18 Abs. 1, § 22 Abs. 1, § 29Zum Nachweis der Grundbuchunrichtigkeit für die Löschung einer einen bedingten Rückübertragungsanspruch sichernden Vormerkung nach dem Tod des Berechtigten (Scheidungsklausel).
1. Wird ein Antrag auf Berichtigung des Grundbuchs darauf gestützt, dass der Unrichtigkeitsnachweis geführt sei, ist dies jedoch nicht der Fall und liegt eine erforderliche Bewilligung des Betroffenen nicht vor, so muss das Grundbuchamt den Berichtigungsantrag sofort zurückweisen. Der Erlass einer Zwischenverfügung kommt nicht in Betracht.
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