OLG Naumburg - Beschluss vom 17.05.2016
12 Wx 28/15
Normen:
GBO § 20; GBO § 29; GBO § 35;
Fundstellen:
DStR 2016, 14
Vorinstanzen:
AG Bernburg, vom 13.05.2015

Anforderungen an den Nachweis des Fortbestands einer Vollmacht gegenüber dem GrundbuchamtZulässigkeit der Legitimation mit einer nicht dem Handelnden erteilten Vollmacht

OLG Naumburg, Beschluss vom 17.05.2016 - Aktenzeichen 12 Wx 28/15

DRsp Nr. 2016/17147

Anforderungen an den Nachweis des Fortbestands einer Vollmacht gegenüber dem Grundbuchamt Zulässigkeit der Legitimation mit einer nicht dem Handelnden erteilten Vollmacht

Für den Nachweis des Fortbestands der Vollmacht reicht es gegenüber dem Grundbuchamt grundsätzlich nicht aus, dass eine Ausfertigung der Vollmachtsurkunde vorgelegt wird, die nicht dem Handelnden erteilt worden ist. Die Legitimationswirkung erfasst regelmäßig nur den im Ausfertigungsvermerk namentlich benannten Empfänger.

Die Beschwerde der Beteiligten gegen die Zwischenverfügung des Amtsgerichts - Grundbuchamt - Bernburg vom 13. Mai 2015 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens beträgt bis zu 500.000,00 €.

Normenkette:

GBO § 20; GBO § 29; GBO § 35;

Gründe:

I.

Als Eigentümer des im Grundbuch von Bernburg Blatt ... verzeichneten Grundstücks sind eingetragen:

D. C.,

W. J.,

T. F.,

R. K.,

A. Pn.,

M. P.,

J. R.,

T. Re.,

als Gesellschafter der bürgerlichen Rechts - mit der Bezeichnung "... ".