Die Beschwerde der Beteiligten gegen die Zwischenverfügung des Amtsgerichts - Grundbuchamt - Bernburg vom 13. Mai 2015 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens beträgt bis zu 500.000,00 €.
I.
Als Eigentümer des im Grundbuch von Bernburg Blatt ... verzeichneten Grundstücks sind eingetragen:
D. C.,
W. J.,
T. F.,
R. K.,
A. Pn.,
M. P.,
J. R.,
T. Re.,
als Gesellschafter der bürgerlichen Rechts - mit der Bezeichnung "... ".
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