Auf die Beschwerde der Beteiligten G... wird der Beschluss des Amtsgerichts - Nachlassgerichts -Schwabach vom 19.02.2012 aufgehoben.
II.Das Amtsgericht - Nachlassgericht -Schwabach wird angewiesen, einen Erbschein zu erteilen, der die Beteiligten A, B, C und D als Erben gemäß der gesetzlichen Erbfolge ausweist.
III.Von der Erhebung von Kosten des Beschwerdeverfahrens wird abgesehen.
I.
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