FG Niedersachsen - Urteil vom 05.03.2001
14 K 105/96
Normen:
EStG § 4 Abs. 4 ;
Fundstellen:
ZEV 2001, 376

Angehörige; Fremdvergleich; Darhehensvertrag; Rückzahlungsvereinbarung - Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen (Betriebsmittel- und Investitionskredite) ohne konkrete Rückzahlungsvereinbarung und - vertraglich möglicher - langfristiger Aufstockung der Darlehensverbindlichkeit um nicht gezahlte Zinsen entsprechen nicht dem unter Fremden Üblichen.

FG Niedersachsen, Urteil vom 05.03.2001 - Aktenzeichen 14 K 105/96

DRsp Nr. 2001/8836

Angehörige; Fremdvergleich; Darhehensvertrag; Rückzahlungsvereinbarung - Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen (Betriebsmittel- und Investitionskredite) ohne konkrete Rückzahlungsvereinbarung und - vertraglich möglicher - langfristiger Aufstockung der Darlehensverbindlichkeit um nicht gezahlte Zinsen entsprechen nicht dem unter Fremden Üblichen.

1. Allein der Umstand, dass Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen nicht schriftlich geschlossen werden, führt nicht zur fehlenden Ernstlichkeit des Darlehensverhältnisses. 2. Schließen nahe Angehörige Darlehensverträge über Betriebsmittel- und Investitionskredite ohne konkrete Rückzahlungsvereinbarung und führt die Nichtauszahlung der Darlehenszinsen lediglich zu einer um die Zinsen erhöhten Darlehensschuld, die ihrerseits zu verzinsen ist, entspricht das nicht den zwischen Fremden üblichen Kriterien. 3. Mangels steuerrechtlicher Anerkennung der Darlehensverträge ist der Betriebsausgabenabzug in derartigen Fällen zu versagen.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 4 ;

Tatbestand:

Streitig ist der Abzug von Darlehenszinsen als (Sonder-)Betriebsausgaben.