Annahme einer Pflichtverletzung des Testamentsvollstreckers
BGH, Urteil vom 11.03.1992 - Aktenzeichen IV ZR 31/91
DRsp Nr. 1999/10708
Annahme einer Pflichtverletzung des Testamentsvollstreckers
»Eine schuldhafte Pflichtverletzung des Testamentsvollstreckers liegt nicht vor, wenn er nach sorgfältiger Ermittlung aller erkennbar erheblichen Anhaltspunkte zu einer immerhin vertretbaren Auslegung der letztwilligen Verfügung gelangt ist und auf dieser Grundlage die beanstandeten Verfügungen über Nachlaßgegenstände vorgenommen hat.«