Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Wert für das erstinstanzliche Verfahren und für das Beschwerdeverfahren werden jeweils auf bis zu 500,- € festgesetzt.
Die Beschwerde ist zulässig, insbesondere ist der Beteiligte beschwerdeberechtigt, da das Nachlassgericht seinen Antrag auf Bestellung eines Nachlasspflegers zum Zwecke der gerichtlichen Geltendmachung einer Nachlassforderung nach §
In der Sache bleibt die Beschwerde aber ohne Erfolg.
Die Voraussetzungen für die beantragte Anordnung einer Nachlasspflegschaft nach §
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