Anordnung von Vor- und Nacherbschaft

Gemeinschaftliches Testament

I. Vorbemerkung

Wir, A und B, haben am . in . eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet. Wir sind beide kinderlos.

Wir haben bisher noch keine Verfügung von Todes wegen getroffen, insbesondere sind wir nicht durch Erbvertrag oder gemeinschaftliches Testament in der freien Verfügung über unser Vermögen beschränkt. Vorsorglich widerrufen wir hiermit alle etwa doch von uns früher getroffenen Verfügungen von Todes wegen.

II. Erbeinsetzung

Wir setzen uns gegenseitig, das heißt der erstversterbende Lebenspartner den überlebenden Lebenspartner, zum alleinigen Vorerben ein. Er/Sie ist jedoch von allen Beschränkungen der §§ 2113 ff. BGB befreit, soweit dies zulässig ist.

Mein/-e Lebenspartner-in soll befreite/-r Vorerbin/Vorerbe sein.

Die Nacherbfolge tritt ein mit dem Tod des Vorerben/der Vorerbin.

Zur Nacherbin bestimmen wir die Nichte des Herrn ., Frau ., geb. am ., wohnhaft in ..

Beim Wegfall der Nacherbin sowohl vor dem Erbfall als auch nach dem Nacherbfall treten ihre Abkömmlinge an deren Stelle zu unter sich gleichen Teilen nach Stämmen.

Das Anwartschaftsrecht des jeweiligen Nacherben ist weder vererblich noch übertragbar mit Ausnahme der Übertragung auf den Vorerben. Im Fall der Übertragung der Nacherbenanwartschaft entfällt jede ausdrückliche oder stillschweigende Ersatznacherbeneinsetzung.