Erbeinsetzung mit Nießbrauchsvermächtnis

I. Erbeinsetzung

Der Erstversterbende sowie der Längstlebende von uns setzt Herrn . jeweils zum Zeitpunkt seines Todes zu seinem Erben ein.

Diese Erbeinsetzung gilt auch für den Fall des gleichzeitigen Versterbens von uns.

II. Vermächtnisse

Der Längstlebende von uns erhält als Vermächtnis den lebenslangen und unentgeltlichen Nießbrauch an dem gesamten Nachlass des Erstversterbenden.

Der Längstlebende erhält des Weiteren als Vermächtnis sämtliche zum Zeitpunkt des Erbfalls in unserer Wohnung befindlichen beweglichen Gegenstände sowie die persönliche Habe des vorversterbenden Teils zu alleinigem Eigentum.

Ersatzvermächtnisnehmer bestimmen wir keine.

III. Testamentsvollstreckung