I.
Der Kläger, M, verlangt von dem Beklagten Zahlung der so genannten Lippischen Rente für die Jahre 1997 bis einschließlich 2001 an sich und seine Brüder M2 und Dr. M3, hilfsweise auch Zahlung an seinen Bruder, den Streithelfer Dr. M4, seinen Bruder M5 sowie an seine Schwester D geb. M6. Der Beklagte ist der Verwalter des Vermögens des ehemaligen Landes Lippe.
Diese Lippische Rente hat folgende längere Vorgeschichte:
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