BVerfG - Beschluß vom 19.03.1996
1 BvR 321/96
Normen:
BVerfGG § 31 Abs. 1 ; FGG §§ 55 62 75 ; GG Art. 14 Abs. 1 Art. 103 Abs. 1 ;
Fundstellen:
ErbPrax 1996, 164
NJW-RR 1996, 833
ZEV 1996, 237
Vorinstanzen:
AG Lübeck, vom 03.04.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 5 VI 1247/93
LG Lübeck, vom 28.08.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 3 T 333/95
SchlHOLG, vom 29.12.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 3 W 78/95

Anspruch auf rechtliches Gehörs und effektiven Rechtsschutz bei der nachlaßgerichtlichen Genehmigung von Grundstücksgeschäften

BVerfG, Beschluß vom 19.03.1996 - Aktenzeichen 1 BvR 321/96

DRsp Nr. 1996/20435

Anspruch auf rechtliches Gehörs und effektiven Rechtsschutz bei der nachlaßgerichtlichen Genehmigung von Grundstücksgeschäften

1. Erginge keine einstweilige Anordnung, dann würde die Eintragung der Erwerberin ins Grundbuch erfolgen. Die Erwerberin hätte dann die Möglichkeit, das Grundstück ohne Zustimmung der Beschwerdeführerin zu belasten und das Eigentum an dem gesamten Grundstück an gutgläubige Dritte zu veräußern. Damit könnte die Rechtsposition der Beschwerdeführerin erheblich geschmälert oder völlig ausgeschaltet werden, auch wenn ihre Verfassungsbeschwerde später Erfolg hätte.2. Ergeht hingegen eine einstweilige Anordnung, dann ist die Erwerberin für die Dauer der verfassungsgerichtlichen Prüfung gehindert, das Grundeigentum nach ihren Plänen wirtschaftlich zu verwerten. Es tritt also für sie eine zeitliche Verzögerung bei der Ausübung der Eigentümerbefugnisse ein, falls die Verfassungsbeschwerde im Ergebnis keinen Erfolg haben sollte.

Normenkette:

BVerfGG § 31 Abs. 1 ; FGG §§ 55 62 75 ; GG Art. 14 Abs. 1 Art. 103 Abs. 1 ;

Gründe: