Die Beschwerde der Antragstellerin vom 29.03.2017 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Landwirtschaftsgericht - Bad Oeynhausen vom 09.03.2017 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Auslagen der Beteiligten.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 6.135,50 € festgesetzt.
I.
Gegenstand des Verfahrens sind Pflichtteilsansprüche nach Übertragung eines Hofes im Wege vorweggenommener Erbfolge, die die Ehefrau des Erblassers nach dessen Tod geltend macht.
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