OLG Düsseldorf - Beschluß vom 23.04.1996
24 W 27/96
Normen:
VerbrKrG § 9 ;
Fundstellen:
BB 1996, 1905
DRsp I(130)423c
JuS 1997, 172

Ansprüche des Verbrauchers gegen die Bank im Falle der Rückabwicklung eines verbundenen Geschäfts

OLG Düsseldorf, Beschluß vom 23.04.1996 - Aktenzeichen 24 W 27/96

DRsp Nr. 1997/4220

Ansprüche des Verbrauchers gegen die Bank im Falle der Rückabwicklung eines verbundenen Geschäfts

»Im Falle der Rückabwicklung eines verbundenen Geschäfts hat der Verbraucher gegen den Kreditgeber Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Kreditraten einschließlich der darin enthaltenen Zins- und Kostenanteile.«

Normenkette:

VerbrKrG § 9 ;

Gründe (Auszug):