Der Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf vom 29. April 2016 - Az.
Der Erbscheinsantrag der Beteiligten zu 2 wird zurückgewiesen.
Das Nachlassgericht wird angewiesen, der Beteiligten zu 1 den beantragten Erbschein zu erteilen.
Die Beteiligte zu 1 hat die für die Erteilung des von ihr beantragten Erbscheins anfallenden Gerichtskosten zu tragen. Die übrigen Gerichtskosten des Verfahrens - beide Rechtszüge - werden den Beteiligten zu 1 und 2 zu je 1/2 auferlegt. Außergerichtliche Kosten werden für keinen Rechtszug erstattet.
Beschwerdewert: 69.229,22 €
I.
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