Auf die Berufung der Klägerin werden der Gerichtsbescheid vom 17. Juni 2015 und der Bescheid der Beklagten vom 5. September 2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 12. Januar 2012 aufgehoben.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.
Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert wird auf 5.304,69 Euro festgesetzt.
Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit einer teilweisen Aufhebung und Erstattung einer Hinterbliebenenrente gegenüber der Erbin des Rentenberechtigten.
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