Ausgleichsansprüche bei ungleicher Übertragung des Vermögens auf Kinder
BGH, Urteil vom 30.01.1991 - Aktenzeichen IV ZR 299/89
DRsp Nr. 1992/791
Ausgleichsansprüche bei ungleicher Übertragung des Vermögens auf Kinder
»a) Übereignen Eltern ihr Vermögen durch Übertragungsvertrag mit allen Kindern auf einige von ihnen zu ungleichen Teilen, und wird den "zu gut" bedachten Kindern die Zahlung von "Gleichstellungsgeldern" an die Eltern auferlegt, dann sind dadurch, wenn nicht besondere Umstände hinzukommen, sowohl die Eltern gegenüber den "zu schlecht" bedachten Abkömmlingen als auch die Geschwister untereinander gehalten, die vorgesehene Gleichstellung herbeizuführen.b) Bei einem Übertragungsvertrag mit mehreren Zuwendungsempfängern mag eine Vertragsanpassung nach den Grundsätzen vom Wegfall der Geschäftgrundlage bei späteren Wertsteigerungen oder nachträglichem Wertverfall ausgeschlossen sein. Das gilt aber nicht für Fälle, in denen es um einen anfänglichen Irrtum etwa über Rechen- oder grobe Bewertungsfehler geht.«