Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist Alleinerbe seines im Jahr 1988 verstorbenen Vaters. Dieser hatte in seiner Einkommensteuererklärung für das Streitjahr 1978 ebenso wie in den Einkommensteuererklärungen für die Jahre davor und danach hohe, im Ausland erzielte Kapitaleinkünfte nicht angegeben. Nach dem Tod seines Vaters erklärte der Kläger mit Schreiben vom 10. Juli 1989 dessen Einkünfte aus Kapitalvermögen in den Jahren 1986 bis 1988 vollständig. Gleichzeitig unterrichtete er den Beklagten und Revisionskläger (Finanzamt --FA--) davon, daß der Nachlaß seines Vaters im Zeitpunkt des Erbfalls u.a. bei einer ausländischen Bank unterhaltenes Kapitalvermögen in Höhe von ... DM umfaßt habe.
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