1. Die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Beschluss des Amtsgerichts Oranienburg vom 10.05.2021, Az.
2. Der Beschwerdeführer trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3. Beschwerdewert: 100.000 €
I.
Der Erblasser und seine Ehefrau, die Beteiligte zu 1., verfassten am 01.01.2007 ein gemeinschaftliches, von beiden Eheleuten unterschriebenes handschriftliches, mit "Berliner Testament" übertiteltes Testament, in dem es heißt:
"Wir, die Eheleute ... errichten das nachstehende gemeinschaftliche Testament.
Wir setzen uns gegenseitig als Alleinerben ein.
Unsere Kinder sollen für den gesamten Nachlass nur die Erben des zuletzt Verstorbenen von uns sein.
Verlangt eines unserer Kinder den Pflichtteil von dem überlebenden Ehegatten, so soll es nach dem Tod des zuletzt verstorbenen nur den Pflichtteil erhalten.
..."
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