I. Der im Alter von 81 Jahren verstorbene Erblasser war zweimal verheiratet. Die Beteiligte zu 1 ist seine zweite Ehefrau. Die Beteiligten zu 2 und 3 sind seine Kinder aus erster Ehe. Weitere Abkömmlinge sind nicht vorhanden. Der Nachlaß besteht im wesentlichen aus einem Hausgrundstück im Wert von mehr als 400000 DM. Es ist weiteres Vermögen von wesentlich geringerem Wert vorhanden, insbesondere war der Erblasser Inhaber kleinerer Gemeinschaftskonten zusammen mit seiner zweiten Ehefrau.
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