I. Die Erblasserin verstarb am 1.8.1997 im Alter von 82 Jahren. Sie war verwitwet. Die Beteiligten sind ihre und ihres vorverstorbenen Ehemanns Kinder. Sie war Eigentümerin eines Wohnhauses mit Garten in S., das sie mit dem Beteiligten zu 4 bewohnte. Ihr gehörten weiter ca. 17 Tagwerk landwirtschaftlich genutzte Äcker und Wiesen, die sie seit 1970 verpachtet hatte; am 12.9.1994 verlängerte sie den Pachtvertrag bis 30.9.1999. Zu ihrem Grundvermögen gehörten noch ca. 3 Tagwerk Wald, den die Beteiligten zu 3 und 4 bewirtschafteten.
Am 24.4.1995 errichtete sie handschriftlich ein von ihr unterschriebenes Testament mit folgendem Inhalt:
... (= Beteiligter zu 4) gehört das Anwesen mit Grund und Boden und Wald wenn er es richtig bewirtschaftet.
Das Geld von der Kreissparkasse muß redlich geteilt werden unter den Geschwistern.
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