BayObLG - Beschluss vom 22.02.2001
1Z BR 70/00
Normen:
BGB § 133, § 2084, § 2087 ;
Vorinstanzen:
LG Bamberg, AG Forchheim, - Vorinstanzaktenzeichen 3 T 97/99 - Vorinstanzaktenzeichen VI 0421/98

Auslegung eines Testaments

BayObLG, Beschluss vom 22.02.2001 - Aktenzeichen 1Z BR 70/00

DRsp Nr. 2001/4679

Auslegung eines Testaments

»Zur Auslegung eines Testaments, in dem der Erblasser seiner Tochter aus erster Ehe den Hauptnachlassgegenstand und seiner zweiten Ehefrau den gesamten übrigen Nachlass vermacht.«

Normenkette:

BGB § 133, § 2084, § 2087 ;

Gründe

I.

Der 1998 im Alter von 62 Jahren verstorbene Erblasser war zweimal verheiratet. Aus der 1985 geschiedenen ersten Ehe ist die Beteiligte zu 2 als einziges Kind hervorgegangen. Die Beteiligte zu 1 ist die zweite Ehefrau des Erblassers, die er am 12.10.1985 geheiratet hat.

Am 15.6.1986 verfügte der Erblasser handschriftlich wie folgt:

"Im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte errichte ich hiermit das nachfolgende Testament und verfüge: Im Falle meines Ablebens soll meine Tochter A.... (Beteiligte zu 2) meinen Anteil an der Eigentumswohnung in M...., nebst meinem Anteil an der zugehörigen Garage, erhalten. Aus meinem nachgelassenen Barvermögen soll meine Tochter A.... den Anteil erhalten, der zur Abdeckung einer etwa noch auf der Eigentumswohnung entsprechend meinem Besitzanteil lastenden Hypothek oder Grundschuld erforderlich ist. Ferner erhält meine Tochter A. als Vermächtnis meine Briefmarkensammlung, die ich von meinem Vater ererbt habe. Meinen gesamten übrigen Nachlass, insbesondere Bargeld und Kapitalvermögen, soll meine Ehefrau M.... (Beteiligte zu 1) erhalten."