Auf die Beschwerde der Beteiligten Ziff. 1 und 2 wird der Beschluss des Notariats I Herrenberg - Nachlassgericht - vom 03.05.2016, Az. 1 NG 15/2014,
aufgehoben.
2.Der Erbscheinsantrag der Beteiligten Ziff. 3 vom 25.11.2015 wird
zurückgewiesen.
3.Im Übrigen wird die Beschwerde der Beteiligten Ziff. 1 und 2
zurückgewiesen.
4.Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
5.
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