Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Amtsgerichts - Nachlassgericht - Lübeck vom 06.10.2015 aufgehoben.
Das Amtsgericht wird angewiesen, der Beteiligten zu 1) den beantragten Erbschein zu erteilen.
Eine Kostenerstattung wird nicht angeordnet. Die Gerichtkosten des ersten Rechtszuges trägt die Beteiligte zu 1). Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben.
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