1. Die Beschwerde vom 5.8.2020 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Hamburg-St. Georg vom 6.7.2020 wird zurückgewiesen.
2. Die Beschwerdeführerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3. Der Geschäftswertwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.400.000,- € festgesetzt.
I.
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