Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Köpenick vom 10.8.2021 wird auf ihre Kosten bei einem Verfahrenswert von 6.000 EUR zurückgewiesen.
I.
Die Antragstellerin verfolgt mir ihrer Beschwerde ihren Antrag auf Erteilung eines Erbscheins weiter, der sie als Alleinerbin ihrer am 3.5.2020 verstorbenen Mutter, Frau Fxxx Ixxx, ausweist.
Frau Fxxx Ixxx (im Folgenden: Erblasserin) errichtete am 3.5.2001 ein handschriftliches, von ihr unterschriebenes Testament mit folgendem Wortlaut:
"Ich, Fxxx Ixxx, geb. am xxx, bestimme zu meinem alleinigen Erben die xxx Kirchengemeinde xxx.
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