OLG Brandenburg - Beschluss vom 02.04.2001
8 Wx 165/00
Normen:
FGG § 27 § 13 a ;
Fundstellen:
FGPrax 2001, 206
OLGR-Brandenburg 2001, 383
OLGReport-Brandenburg 2001, 383
ZEV 2001, 492
Vorinstanzen:
LG Potsdam, - Vorinstanzaktenzeichen 5 T 409/98
AG Potsdam, - Vorinstanzaktenzeichen 1 VI 1073/92 1 VI 1074/92

Ausstellung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses betreffend den Nachlass eines US-amerikanischen Erblassers

OLG Brandenburg, Beschluss vom 02.04.2001 - Aktenzeichen 8 Wx 165/00

DRsp Nr. 2001/11189

Ausstellung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses betreffend den Nachlass eines US-amerikanischen Erblassers

»Ein - gegenständlich beschränktes - Testamentsvollstreckerzeugnis betreffend den Nachlass eines US-amerikanischen Erblassers ist dem vom Erblasser benannten "executor" nur dann zu erteilen, wenn zum einen Tatsachen feststehen, aus denen sich ergibt, dass der Erblasser einen Testamentsvollstrecker deutschen Rechts einsetzen wollte und zum anderen der in Deutschland befindliche Nachlass unbewegliches Vermögen ist. Besteht nur ein Restitutionsanspruch nach dem VermG auf Rückgabe entzogenen unbeweglichen Vermögens, so ist dieser originär in der Person des Rückgabeberechtigten bzw. seiner Erben entstanden. Er unterliegt nicht den Beschränkungen der Testamentsvollstreckung.«

Normenkette:

FGG § 27 § 13 a ;

Gründe:

I.

Margot E, geborene L, adoptierte E (im Folgenden Erblasserin), wurde am 3. Dezember 1899 in Charlottenburg bei Berlin geboren und verstarb am 8. Juli 1986 in Princeton, US-Bundesstaat New Jersey. Sie war Staatsangehörige der Vereinigten Staaten von Amerika und zuletzt wohnhaft in Princeton.