Bankvollmacht (Sparbuch)

Bankvollmacht (Sparbuch)

Herr ..., /Frau ..., geboren am ... in ..., wohnhaft ...,

ausgewiesen durch Personalausweis Nr. ..., gültig bis zum ..., ausgestellt von ...

- nachstehend "Kontoinhaber/-in" und "Vollmachtgeber/-in" genannt -

erteilt hiermit

Herrn ..., /Frau ..., geboren am ..., wohnhaft in ...

- nachstehend "Bevollmächtigte/-r" genannt -

Vollmacht, um ihn/sie im Geschäftsverkehr mit der ... Bank hinsichtlich des Sparkontos mit der Nr. ... zu vertreten und über dieses Sparkonto zu verfügen.

Die Vollmacht berechtigt die/den Bevollmächtigte/-n insbesondere dazu, auf dieses Konto Geldbeträge einzuzahlen und abzuheben. Zur Auflösung des Sparkontos ist der/die Bevollmächtigte erst nach dem Tod des/der Vollmachtgebers/Vollmachtgeberin befugt.

Die Vollmacht gilt ab sofort und über den Tod des/der Vollmachtgebers/Vollmachtgeberin hinaus. Sie kann von dem/der Vollmachtgeber/-in und nach seinem/ihrem Tod auch von seinen/ihren Erben jederzeit widerrufen werden. Erfolgt der Widerruf nicht gegenüber der Bank, ist diese hiervon unverzüglich zu unterrichten. Beim Widerruf durch einen Miterben bleibt die Vollmacht für die übrigen Miterben bestehen. Widerruf und Unterrichtung sollten aus Beweisgründen schriftlich erfolgen.

Bei Bestehen eines Sparbuchs ergänzen: Unberührt bleibt das Recht der Bank, bei Bestehen und bei einem Widerruf der Vollmacht an denjenigen zu leisten, der durch die Vorlage des Sparbuchs legitimiert wird.