BayObLG - Beschluß vom 01.06.1989 (BReg 2 Z 119/88) - DRsp Nr. 1998/13581
BayObLG, Beschluß vom 01.06.1989 - Aktenzeichen BReg 2 Z 119/88
DRsp Nr. 1998/13581
»1. Der Nacherbentestamentsvollstrecker nach § 2222BGB kann wirksam auf die Eintragung des Nacherbenvermerks im Grundbuch verzichten. Das Grundbuchamt ist nicht befugt, die Zweckmäßigkeit eines derartigen Verzichts zu prüfen.2. Verfügt der Vorerbe über ein Nachlaßgrundstück zugunsten eines Dritten, so kann der Dritte ohne Voreintragung des Vorerben als Eigentümer nach dem Erblasser eingetragen werden, wenn zugleich der Nacherbe auf die Eintragung des Nacherbenverrnerks verzichtet.«