I. Der Erblasser ist 1993 im Alter von 85 Jahren kinderlos verstorben. Seine erste Ehefrau war bereits im Jahr 1986 vorverstorben. Mit seiner zweiten Ehefrau, der Beteiligten zu 1, hatte er 1992 die Ehe geschlossen. Die Ehegatten lebten im gesetzlichen Güterstand. Zum Nachlaß gehören laut Nachlaßverzeichnis ein im Wohnungserbbaurecht errichtetes Haus, ferner Bankguthaben und Wertpapiere im Wert von ca. 45.000 DM sowie bewegliche Habe im Wert von ca. 4.500 DM.
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