BayObLG - Beschluß vom 14.02.1994 (2Z BR 17/94) - DRsp Nr. 1998/13369
BayObLG, Beschluß vom 14.02.1994 - Aktenzeichen 2Z BR 17/94
DRsp Nr. 1998/13369
»Überträgt ein im Grundbuch als Miteigentümer in Erbengemeinschaft eingetragener Erbe in notarieller Urkunde seinen Erbanteil auf einen Dritten und tritt dieser den Erbanteil in derselben Urkunde unter einer aufschiebenden Bedingung wieder an den bisherigen Miteigentümer ab, so ist bei der Eintragung der Erbanteilsübertragung im Grundbuch von Amts wegen zugleich die durch die aufschiebend bedingte Rückabtretung bewirkte Verfügungsbeschränkung des Erbanteilserwerbers in Abteilung II einzutragen.«