I. Der ... Erblasser ... hinterließ die Söhne Ernst und Erich (Beteiligter zu 1) sowie eine Tochter. Diese ist am 13.4.1994 nachverstorben und von ihrem Ehemann (Beteiligter zu 2 a) und ihren Kindern (Beteiligte zu 2 b bis f) beerbt worden.
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