BayObLG - Beschluß vom 28.07.1994 (3Z BR 188/94) - DRsp Nr. 1998/13350
BayObLG, Beschluß vom 28.07.1994 - Aktenzeichen 3Z BR 188/94
DRsp Nr. 1998/13350
»Macht jemand der ungeteilen Erbengemeinschaft ein Kaufangebot bezüglich eines zum Nachlaß gehörenden Grundstücks, so ist der Berechnung der Beurkundungsgebühr für die Annahmeerklärung eines Miterben der Gesamtwert des Grundstücks (Kaufpreis) zugrundezulegen und nicht entsprechend § 40KostO der Wert des Anteils.«