FG Berlin, vom 17.05.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 3255/00
Bedarfsbewertung bei unentgeltlichem Nutzungsrecht
BFH, Urteil vom 08.10.2003 - Aktenzeichen II R 27/02
DRsp Nr. 2003/17456
Bedarfsbewertung bei unentgeltlichem Nutzungsrecht
»1. Hat ein unentgeltliches Nutzungsrecht, welches im Rahmen der Feststellung der Ertrags- und Mindestwerte nach den Absätzen 2 bis 6 des § 146BewG unberücksichtigt bliebe, den vom Steuerpflichtigen nach § 146 Abs. 7BewG nachgewiesenen niedrigeren gemeinen Wert (wertmindernd) beeinflusst, kann der nachgewiesene Wert nicht zur Feststellung eines niedrigeren Grundstückswerts führen.2. Bei einer Mehrheit von Erben, denen ein zum Nachlass gehörendes Grundstück zuzurechnen ist, ist der Grundstückswert gegenüber allen Miterben nach § 138 Abs. 5 Satz 3 BewG i.V.m. § 179 Abs. 2 Satz 2 AO 1977 gesondert und einheitlich festzustellen.«