FG Düsseldorf vom 22.08.2001
11 V 4282/01 A (BG)
Fundstellen:
EFG 2001, 1481

Bedarfsbewertung eines Grundstücks mit fremdem Gebäude

FG Düsseldorf, vom 22.08.2001 - Aktenzeichen 11 V 4282/01 A (BG)

DRsp Nr. 2002/2373

Bedarfsbewertung eines Grundstücks mit fremdem Gebäude

Der Grund und Boden eines mit fremden Gebäuden bebauten Grundstücks ist regelmäßig mit dem 18,6-fachen des nach den vertraglichen Bestimmungen im Besteuerungszeitpunkt zu zahlenden jährlichen Pachtzinses anzusetzen (analoge Anwendung der Regelung in § 148 Abs. 1 Satz 1 BewG; vgl. R 186 Satz 2 ErbStR).

Für die Praxis:

Das FG ist allerdings der Meinung, dass in den Fällen, in denen die Bewertung gemäß § 148 Abs. 1 Satz 1 BewG zu einem offensichtlich unzutreffenden Ergebnis führt, § 148 BewG im Rahmen einer verfassungskonformen Auslegung durch eine den §§ 145 Abs. 3 Satz 3 und 146 Abs. 7 entsprechende Öffnungsklausel zu ergänzen ist. Ein um weniger als 25 % über dem gemeinen Wert liegender gemäß § Abs. Satz 1 ermittelter Grundstückswert ist aber nach Auffassung des FG noch nicht offensichtlich unzutreffend.