Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Amtsgerichts Meldorf vom 05.08.2015 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligte zu 1) trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren beträgt 3.000 €
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