Der Kläger ist der Sohn der Beklagten. Er ist als einziges Kind aus deren Ehe mit dem am 6. Mai 1984 verstorbenen A. A. (künftig: Erblasser) hervorgegangen. Der Erblasser hatte am 25. November 1979 ein eigenhändiges Testament errichtet, in dem es u.a. heißt:
"Nach meinem Tod gehört alles, was ich besitze, meiner Frau H. A.
... Meine Frau und ich tun alles, um Frieden zu erhalten, denn nach dem Tod meiner Frau H. soll (der Kläger) Haus und Hof und alles, was meine Frau zum Leben nicht braucht, als Erbe erhalten, nach dem Willen meiner Frau H. ..."
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