OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.05.2000 - Aktenzeichen 7 U 15/99
DRsp Nr. 2005/3913
Begriff der beeinträchtigenden Verfügung
Eine beeinträchtigende Verfügung i.S. von § 2287 Abs. 1BGB liegt nicht darin, dass der Erblasser zum Zwecke des Ausgleichs eines zwischenzeitlich eingetretenen Wertverlustes Vermögensgegenstände unter Lebenden überträgt.