OLG Düsseldorf - Urteil vom 05.05.2000
7 U 15/99
Normen:
BGB § 2287 Abs. 1 ;
Fundstellen:
ZEV 2001, 110

Begriff der beeinträchtigenden Verfügung

OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.05.2000 - Aktenzeichen 7 U 15/99

DRsp Nr. 2005/3913

Begriff der beeinträchtigenden Verfügung

Eine beeinträchtigende Verfügung i.S. von § 2287 Abs. 1 BGB liegt nicht darin, dass der Erblasser zum Zwecke des Ausgleichs eines zwischenzeitlich eingetretenen Wertverlustes Vermögensgegenstände unter Lebenden überträgt.

Normenkette:

BGB § 2287 Abs. 1 ;
Fundstellen
ZEV 2001, 110