Die Klägerin hat von dem Beklagten Auskunft darüber verlangt, ob von dem Unternehmen, dessen Geschäftsführer er war, oder von einem zu der gleichen Unternehmensgruppe gehörenden Unternehmen in der Zeit von Juli 1979 bis Juli 1982 Geschäftsabschlüsse getätigt worden sind, an denen sie entgegen einer Vereinbarung vom 3. Juli 1979 nicht beteiligt war.
Der Beklagte ist rechtskräftig (vgl. Urt. des Senats v. 28.1.1988 -
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