BGH - Beschluss vom 10.01.2001
XII ZB 119/00
Normen:
ZPO § 511 ;
Fundstellen:
NJW-RR 2001, 929
Vorinstanzen:
OLG Köln,

Beschwer für Berufung bei Klageabweisung wegen Fehlen eines Mandatsverhältnisses

BGH, Beschluss vom 10.01.2001 - Aktenzeichen XII ZB 119/00

DRsp Nr. 2001/3691

Beschwer für Berufung bei Klageabweisung wegen Fehlen eines Mandatsverhältnisses

Eine Partei, die geltend machen will, der Rechtsstreit sei bisher gegen ihren Willen von einem vollmachtlosen Vertreter geführt worden, kann einen anderen bei dem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt ordnungsgemäß beauftragen und mit seiner Hilfe ihr Anliegen - auch durch das Einlegen eines Rechtsmittels - verfolgen.

Normenkette:

ZPO § 511 ;

Gründe:

I. Die Kläger sind in ungeteilter Erbengemeinschaft Eigentümer eines gewerblichen Grundstücks. Das Grundstück war an die O. GmbH vermietet und diese hatte es an die Beklagte untervermietet. Als sich im Jahre 1997 die O. GmbH in Liquidation befand, wurde jedenfalls erwogen, die Beklagte solle als Hauptmieterin anstelle der O. GmbH in den Mietvertrag eintreten. Ob es zu einem Mietvertrag zwischen den Parteien gekommen ist, ist streitig.