Die Beteiligte zu 1) ist die überlebende Ehefrau des im Jahre 1902 geborenen Erblassers; die Beteiligten zu 2) und 3) sind die aus der Ehe hervorgegangenen Kinder.
Der Erblasser und die Beteiligte zu 1) stammen aus. Der Erblasser war bis zum Jahre 1952 als Eigentümer des damals im Grundbuch von Band verzeichneten Grundstücks eingetragen, das aus seiner Verwandtschaft stammte. Ende des Jahres 1952 wurde dieses Grundstück aufgrund der "Verordnung zur Sicherung der Vermögenswerte vom 17. 07. 1952" in Volkseigentum in der Rechtsträgerschaft des "Rates der Stadt übertragen. Unter Schließung des oben genannten Grundbuchblattes wurde das Grundstück auf das Grundbuchblatt von Band 68 Blatt 2212 übertragen.
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