I.
Die 2000 verstorbene Erblasserin war verheiratet; ihr Ehemann ist vorverstorben. Aus der Ehe sind die zwischen 1955 und 1966 geborenen Beteiligten zu 1 bis 4 hervorgegangen. Der Nachlass besteht im wesentlichen aus zwei bebauten Grundstücken im Wert von 441576 DM. Mit Erbvertrag vom 13.5.1971 setzten sich die Eheleute gegenseitig zu Alleinerben ein und verpflichteten den Überlebenden, an die vorhandenen Abkömmlinge ein bares Vermächtnis in Höhe des gesetzlichen Pflichtteils zu leisten.
Die Erblasserin verfasste am 5.3.1997 folgendes privatschriftliches Testament:
Kurz-Testamen
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