Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Totschlags (Einzelstrafe: fünf Jahre und neun Monate Freiheitsstrafe) in Tatmehrheit mit "unerlaubter Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine halbautomatische Selbstladewaffe von einer Länge von nicht mehr als 60 cm" (Einzelstrafe: sechs Monate Freiheitsstrafe) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Hiergegen wendet sich der Angeklagte mit seiner Revision, mit der er die Verletzung materiellen Rechts rügt.
Soweit der Angeklagte wegen unerlaubter Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine halbautomatische Selbstladepistole (§
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